Informationen für Sprachkursträger


Kriterien für Sprachkurse, die nach den RL-GF-H förderfähig sind

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:

1. Es wird Unterricht angeboten, der an das Abschlussniveau B1 der BAMF-Integrationskurse anschließt und hin zu C1 GER führt (für Studienbewerberinnen und -bewerber in Englischkursen gilt entsprechend Unterricht vom Anfängerniveau bis zu B1/B2 GER).

2. Der Träger ist TestDaF-Prüfzentrum, hat DSH-Lizenz (Hochschulen/ Studienkollegs) oder die Lizenz für Telc C1 Hochschule oder er hat die Möglichkeit, diese Prüfungen bei einem kooperierenden Bildungsträger durchführen zu lassen.

3. Die Gesamtstundenzahl pro Kurs beträgt mindestens 600 Unterrichtsstunden.

4. Der Kurs hat eine Dauer von mindestens 5 Monaten und dauert maximal 8 Monate.

5. Der Unterricht findet an 5 Tagen/Woche überwiegend vormittags mit mindestens 20 Unterrichtsstunden/Woche zuzüglich Vor- und Nachbereitung statt.

6. Im Gesamtpreis des Kurses sind alle Kosten einschließlich der Prüfungen B2/C1 GER enthalten. Aufgrund des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit besteht für die Sprachkurse incl. aller Prüfungsgebühren eine Preisobergrenze, die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vorgegeben und aus Wettbewerbsgründen nicht veröffentlicht wird.

7. Der Kurs wird durchgehend angeboten (Keine Unterbrechung; keine Ferienzeiten zwischen Modulen/Kursstufen). Unterrichtsausfall aufgrund von Feiertagen wird zeitnah vor- bzw. nachgeholt.

8. Die durchgeführte Einstufung durch die Garantiefonds-Bildungsberatungsstelle wird als verbindlich akzeptiert (Einstufung in Kursstufe bis B2, in die Stufe bis C1 oder Teilnahme als Externer an der C1-Prüfung).

9. Die Möglichkeit des Quereinstiegs besteht.

10. Für Studienbewerber/-innen unter den GF-H-Teilnehmenden findet eine Vorbereitung auf Telc-C1-Hochschule, TestDaF oder DSH-Prüfungen statt.

11. Es werden wissenschaftliche Arbeitstechniken vermittelt.

12. Die An- und Abwesenheit wird kontrolliert.

13. Die Bildungsberatungsstelle kann an den Kurs-, Versetzungs- und Abschluss-konferenzen teilnehmen, soweit es um Teilnehmende am Bundesprogramm Garantiefonds Hochschule geht.

14. Die Bildungsberatungsstelle wird bei Leistungsproblemen und/oder häufigen Fehlzeiten bei GF-H-Teilnehmenden rechtzeitig informiert. Ein Kursabbruch wird der Bildungsberatungsstelle und dem Förderbereich unverzüglich mitgeteilt.

15. Der Bildungsberatungsstelle wird eine Möglichkeit zur Einzel- und Gruppenberatung von Kursteilnehmer/-innen nach Bedarf und Absprache kostenfrei zur Verfügung gestellt.

16. Es wird ein Zeugnis mit Noten über das erreichte Abschlussniveau nach GER und mit Angabe der geprüften Fächer (unabhängig von möglichen weiteren Zeugnissen über TestDaF oder DSH) ausgestellt.

17. Zeugniskopien gehen an die GF-H-Bildungsberatungsstelle und die Fördersachbearbeitung. Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen (Einverständniserklärung des Kursteilnehmers/ der Kursteilnehmerin) werden eingehalten.

18. In den Zeugnissen wird auf die Förderung nach den RL-GF-H durch das
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hingewiesen.

19. Die Zeit bis zum jeweils nächsten Kursbeginn beträgt maximal 6 Monate. Die Prüfung des Niveaus nach C1 GER erfolgt am Kursende. Teilnahme an Telc-C1-Hochschule, TestDaF und/oder DSH für Studienbewerber/innen wird zeitnah zum Kursabschluss angeboten.

Kursträger, die die Kriterien erfüllen und an der Beschulung von GF-H-Teilnehmenden interessiert sind, wenden sich bitte an die regional zuständige GF-H-Bildungsberatungsstelle.