GF-H geförderte Englischsprachkurse
Nach den Richtlinien Garantiefonds Hochschulbereich (RL-GF-H) können junge anerkannte Flüchtlinge, Spätaussiedler und Spätaussiedlerinnen, die erfolgreich eine Deutschsprachprüfung auf dem Niveau C1 GER abgelegt haben, in Englischintensivsprachkursen gefördert werden.
Die Förderung der Teilnahme an Englischintensivsprachkursen richtet sich an GF-H-Teilnehmerinnen und GF-H-Teilnehmer, die in Deutschland an einer Hochschule/Universität studieren möchten, aufgrund ihrer ausländischen Vorbildung über einen direkten Hochschulzugang aber über keine oder sehr geringe Englischkenntnisse verfügen. Die Englischintensivkurse führen in fünf bis acht Monaten zum Niveau B1/B2 GER. Weitere Auskunft geben die GF-H-Bildungsberatungsstellen.
Die Förderung kann in Englischintensivsprachkursen erfolgen, die besondere Kriterien erfüllen. Welche Kriterien das sind, finden Sie in diesem Menüpunkt unter dem Button „Informationen für Sprachkursträger“. Für die Englischintensivkurse gelten die dort genannten Kriterien mit Ausnahme der Punkte 2 und 10 und abweichend vom Deutschniveau C1 GER gilt das Englischniveau B1/B2 GER.
Die Förderung in Sprachkursen umfasst die Kursgebühr und eine individuell berechnete GF-H-Förderung. Wer vor Kursbeginn bei den Eltern wohnt und von dort den Unterricht täglich erreichen kann, erhält keine Hilfe zum Lebensunterhalt (weitere Informationen unter Menüpunkt „Förderung“ und in der jeweiligen GF-H-Bildungsberatungsstelle).