Neue Regelungen für geflüchtete Drittstaatsangehörige aus der Ukraine
27. Jan 2025
Seit dem 28. November 2024 gelten neue Beschränkungen für den vorübergehenden Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine in Deutschland. Drittstaatsangehörige und Staatenlose ohne internationalen Schutzstatus in der Ukraine sind von der Verlängerung des Schutzes ausgeschlossen. Ihre Aufenthaltserlaubnisse laufen spätestens am 4. März 2025 aus. Was bedeutet das für Betroffene? Mehr Informationen finden Sie in Robert Stuhrs Kommentar zu diesem Thema.