Förderung nach den Richtlinien Garantiefonds Hochschulbereich (RL-GF-H) - ab dem 01.06.2019

Flüchtlinge, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler beantragen bei der Bildungsberatung GF-H die Zulassung zur Förderung nach den Richtlinien Garantiefonds Hochschulbereich (RL-GF-H). Die Anmeldung kann ONLINE oder mithilfe des ausgedruckten GF-H-Fragebogens (Postweg oder als Scan per E-Mail) erfolgen.
Eine Zulassung zur Förderung ist nur in Zusammenhang mit einer Beratung und Bildungsplanung möglich.
Der Antrag auf Förderung muss vor Vollendung des 30. Lebensjahres der Antragstellerinnen und Antragsteller erfolgen. Die Förderung endet in der Regel nach 30 Ausbildungsmonaten.
Bildungsberatungsstellen: hier
Stipendien nach den RL-GF-H werden als Individualbeihilfen für folgende Maßnahmen geleistet:
- Deutschintensivsprachkurse (Abschlussziel C1 GER, bei Studienbewerberinnen und -bewerbern auch TestDaF oder DSH)
- Englischintensivkurse für Studienbewerberinnen und -bewerber mit Hochschulzugangsberechtigung ohne Englischvorkenntnisse (Abschlussziel B1/B2 GER)
- Vorbereitungskurse zum Fachstudium
- Sonderlehrgänge zum Erwerb der Hochschulreife
- Studienkollegs und Vorbereitungskurse zum Studienkolleg
Die Stipendien können beinhalten:
- Unterrichtskosten (soweit nicht durch die Länder getragen)
- Kosten des Lebensunterhalts (nach § 13 Abs. I Nr. 2 BAföG)
- Unterkunftskosten
- Fahrtkosten
Die aktuellen Richtlinien Garantiefonds Hochschulbereich traten am 01. Juni 2019 in Kraft. pdf
Änderungen zum September 2019 pdf
Koordinierungsstelle Garantiefonds Hochschulbereich (GF-H)
Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) e. V.
Carl-Mosterts-Platz 1
40477 Düsseldorf
Tel.: 0211 9448529
E-Mail: bldngsbrtngjgndszlrbtd